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   VG Oldenburg, 02.12.2003 - 1 A 962/03   

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https://dejure.org/2003,27317
VG Oldenburg, 02.12.2003 - 1 A 962/03 (https://dejure.org/2003,27317)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 02.12.2003 - 1 A 962/03 (https://dejure.org/2003,27317)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - 1 A 962/03 (https://dejure.org/2003,27317)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2002 - 7 LB 3372/01

    Deichlast und Deichpflicht; Übernahme der Aufgaben bisheriger Hauptdeiche an

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.12.2003 - 1 A 962/03
    Mit welchem Inhalt die Widmung zu erfolgen hat, hängt von den konkreten Umständen ab (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 7 LB 3372/01 - NdsVBl. 2003, 209 ff.).

    Auch das OVG Lüneburg hat in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2002 (7 LB 3372/01, Nds. VBl. 2003, 209) keinen diesbezüglichen Verstoß gegen höherrangiges Recht gesehen und die Deiche oberhalb eines Sperrwerks für den Fall als Hochwasserdeiche angesehen, dass ihnen - wie für den vorliegenden Fall noch näher ausgeführt wird - ein Sperrwerk an einem Tidefluss die Aufgabe abgenommen hat, bestimmte Tiden und vor allem Sturmfluten abzuwehren und ihre überwiegende Bedeutung nunmehr darin liegt, in einem Gebiet den Hochwasserschutz zu gewährleisten.

    Dem steht nach Auffassung des Gerichts nicht die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 19. Dezember 2002 (7 LB 3372/01, aaO) entgegen, in der dieses festgestellt hat, die §§ 1, 6 Abs. 1 bis 3 und 9 Abs. 3 NDG seien durch das Inkrafttreten des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 (BGBl. I, Seite 405) am 1. Mai 1991 (§ 82 WVG) gem. Art. 31 GG insoweit derogiert worden, als mit ihnen die obere Deichbehörde ermächtigt wird, durch Verordnung die Grenzen des deichgeschützten Gebietes eines Deichverbandes nach § 7 Abs. 3 NDG iVm Abschn. II der Anlage zu § 7 Abs. 1 NDG zu ändern, da sie den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Heranziehung von Personen zur Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband, die Erweiterung einer bestehenden oder die Aufhebung der Mitgliedschaft von Verbandsmitgliedern widerspricht.

    Dies entsprach bis 2002 ihrer Funktion und Eigenschaft bzw. Lage hinter dem Leda-Sperrwerk, denn sie dienten damit weder uneingeschränkt noch überwiegend gem. §§ 2 Abs. 1, 29 Abs. 1 NDG dem Schutz vor Sturmfluten, sondern der Abwehr von Hochwasser bedingt durch Oberwasserabfluss (vgl. hierzu grundsätzlich: OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 7 LB 3372/01 -, aaO).

    Der Umstand, dass die Schließung des Sperrwerks Einfluss auf die Höhe des Wasserstandes in der Leda haben kann, macht sie nicht zu einem funktionalen Bestandteil des Sperrwerks und verleiht ihnen vor dem Hintergrund der derzeitigen Gesetzeslage jedenfalls nicht die Eigenschaft eines dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienenden Hauptdeiches (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Dezember 2002, aaO).

  • BVerwG, 29.05.1964 - IV C 22.63

    Heranziehung zu Beiträgen des Sielverbandes - Beitragsregelung nach dem so

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.12.2003 - 1 A 962/03
    Da auch der Vorteilsmaßstab keine Gewähr für einen völligen Ausgleich aller Vor- und Nachteile bietet, sind gewisse Ungleichheiten in der Beitragsfestsetzung anzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - IV C 22/63 - BVerwGE 18, 324 (327)).

    Da im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht zu untersuchen ist, ob sich eine (noch) bessere und gerechtere Lösung für den streitigen Fall finden ließe (etwa die Anknüpfung an einen modifizierten Flächenmaßstab bzw. einen kombinierten Flächen- und Einheitswertmaßstab oder den sicher kaum verwaltungspraktikablen Verkehrswert), sondern nur die Vereinbarkeit des angewandten mit höherrangigem Recht (vgl. BVerwG, aaO) und es auch nicht darauf ankommt, ob der frühere Beitragsmaßstab für den Einzelnen günstiger war, weil bei der hier vorzunehmenden Prüfung kein Raum für eine irgendwie geartete Besitzstandswahrung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 -, aaO), ist die angegriffene Veranlagung des Klägers auf der Grundlage des Einheitswertes rechtlich nicht zu beanstanden.

  • BVerwG, 02.12.1966 - IV C 185.65

    Erhebung eines Beitrages eines Wasserverbandes - Verstoß gegen den

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.12.2003 - 1 A 962/03
    Für eine solche ungleiche Behandlung, die durch Vorschriften der Satzung gemildert werden könnten - wie im vorliegenden Fall durch den Multiplikationsfaktor 1, 5 für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke erfolgt - ließen sich aber einleuchtende Gründe finden, in denen der durch den Deich des Verbandes gebotene Schutz vor Überflutung für die einzelnen Gruppen von Verbandsmitgliedern von verschiedenem Wert sei: Bei Ödland sei er unerheblich, für Weiden könne er sogar nachteilig sein, für Äcker sei er erheblich, für Gebäude wichtig, für Maschinen substanderhaltend (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1966 - IV C 185/65 - ZfB 1967, Seite 124 ff.).

    Die Anknüpfung an den an sich für Steuerzwecke gedachten, aber darüber hinaus auch in anderen Rechtsbereichen zu Grunde gelegten Einheitswert könne - auch wenn sie hier notwendigerweise ziemlich grob sein müsse und unmöglich jeder Einzelheit eines Falles gerecht werden könne - daher keinesfalls als willkürlich und für das Wirken eines Deichverbandes als gänzlich unpassend bezeichnet werden; sie sei mit übergeordnetem Recht vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1966, aaO).

  • VG Lüneburg, 05.02.2002 - 3 A 55/00

    Auslegung; Ausweitung des geschützten Gebietes; Beitragspflicht; Beiträge;

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.12.2003 - 1 A 962/03
    Denn ein Anspruch darauf, dass die frühere "faktische" Mitgliedschaft der Wasserverbände und die Beitragserhebung durch bzw. Beitragsabführung über sie an den Beklagten beibehalten wird, die im Übrigen nicht mit dem Niedersächsischen Deichgesetz in Einklang stand, besteht nicht (vgl. auch VG Lüneburg, Urteil vom 5. Februar 2002 - 3 A 55/00 -).

    Selbst wenn es sich jedoch um tatsächlich unzureichende Ist-Höhen von Deichen handeln sollte, kann hieraus nicht auf die Unwirksamkeit der Festsetzung des deichgeschützten Gebietes geschlossen werden, denn damit würde der Gedanke des Deichschutzes, wie er in § 6 Abs. 2 NDG zum Ausdruck kommt, aufgegeben (vgl. auch VG Lüneburg, Urteil vom 5. Februar 2002 - 3 A 55/00 -).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus VG Oldenburg, 02.12.2003 - 1 A 962/03
    Die Verfassungsnorm erfasst von ihrem Schutzbereich her nämlich grundsätzlich nicht den Schutz vor einer Zwangsmitgliedschaft in juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wie sie sich häufig im Rahmen der sog. mittelbaren Selbstverwaltung finden, z.B. in Gestalt der (zwangs-)verkammerten Berufe oder in Form der Mitgliedschaft in den (gesetzlichen) Sozialversicherungen (vgl. für Wasserverbände: BVerfG, Urteil vom 29. Juli 1959 - 1 BvR 394/58 - BVerfGE 10, 89 ff.).
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